Maschinen- und Anlagenführer/-in
Berufsschule – Lebensmittelindustrie
- Die Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin dauert planmäßig zwei Jahre.
- Als Maschinen- und Anlagenführerin oder Maschinen- und Anlagenführer richtest du Maschinen und Anlagen ein, bedienst sie, rüstest sie auf oder um und wartest sie.
- Einrichten: Je nach Schwerpunkt deiner Ausbildung und anhand der Anforderungen stellst du das erforderliche Material, die Hilfsstoffe oder die Rohstoffe für die Produktion bereit und richtest die Arbeitsschritte an den jeweiligen Maschinen oder Anlagen ein.
- Bedienen: Du startest die Produktion, überwachst die Prozesse, kontrollierst die Qualität – mithilfe von computergesteuerten Programmen und deinen Fachkenntnissen. Bei Abweichungen greifst du korrigierend ein und passt die Vorgaben und Einstellungen an.
- Instand halten: Du füllst Öl, Schmier- oder Kühlstoffe nach, tauschst Verschleißteile aus oder reinigst und desinfizierst – damit deine Maschinen und Anlagen stets reibungslos laufen und immer Einsatz bereit sind.
- Es ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Manche Ausbildungsbetriebe erwarten einen Mittleren Bildungsabschluss, aber auch mit Hauptschulabschluss lohnt sich eine Bewerbung.
- Die Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule (Blockunterricht) statt.
Ausbildungsinhalte
- Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Prüfen
- Branchenspezifische Fertigungstechniken
- Steuerungs- und Regelungstechnik
- Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen
- Steuern des Materialflusses
- Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
Flyer-Download
Flyer – Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin