Schulvorstand
Der Schulvorstand ist seit 2007 das zweite Kollegialorgan in der Schule, daraus ergibt sich für die Eltern- und Schülermitarbeit ein deutlich vergrößerter Mitwirkungs- und Verantwortungsbereich. Die Schulleitung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler wirken in diesem Gremium zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Der Schulvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- zu drei Zwölfteln aus der Schulleiterin oder dem Schulleiter, der stv. Schulleiterin oder dem stv. Schulleiter sowie weiteren von der Schulleiterin oder dem Schulleiterbestimmten mit Schulleitungsaufgaben betrauten Personen,
- zu drei Zwölfteln aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- zu drei Zwölfteln aus Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler,
- zu einem Zwölftel aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie
- zu zwei Zwölfteln aus außerschulischen Vertreterinnen und Vertretern von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen.
Der Schulvorstand entscheidet über:
1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierung“),
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin / des Schulleiters,
3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation
4. die Ausgestaltung der Stundentafel
5. Schulpartnerschaften
6. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,
7. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
8. Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
9. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (Selbstevaluation) und
10. Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulvorstand).