Berufsschule für Gastronomie und
Lebensmittelhandwerk
• Berufseinstiegsschule
• Berufsfachschule Gastronomie
• Berufsfachschule Lebensmittelhandwerk
• Berufliches Gymnasium
Hotelfachschule Fachschule
Lebensmitteltechnik
Bildungsangebote
Veranstaltungen
Wir über uns
Presse
Förderverein
Partner
Ihr Weg zu uns
Kontakt
Anmeldung
Downloads
Stundenplan
Jobs
Impressum
   
  Berufsbildende Schule 2 der Region Hannover
Rechtlicher Hintergrund zur Information
Religionsunterricht ist ein Grundrecht

Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit sind in Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert.

Aus diesem Grundrecht leitet sich der Religions-unterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen ab. Der Religionsunterricht befähigt die Heranwachsenden, ihr Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit verantwortungsbewusst wahrzunehmen.

 

 

 

 

 

 


Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz leisten sowohl der evangelische als auch der katholische Religionsunterricht in der Berufsschule einen spezifischen Beitrag zur Identitätsfindung und Bildung. So sind die Rahmenrichtlinien für den Unterricht im Unterrichtsfach Religion an den berufsbildenden Schulen in ökumenischer Kooperation entwickelt worden. Dementsprechend wird an der BBS 2 laut Bildungsplan ein konfessioneller - kooperativer Religionsunterricht erteilt.

Der Religionsunterricht wird in der Regel mit einer Unterrichtsstunde pro Woche im ersten Ausbildungsjahr erteilt. Die Religionsnote erscheint auf dem Abschlusszeugnis, das am Ende der Ausbildung ausgehändigt wird. Insofern kann diese Beurteilung auch wichtig für das Erlangen weiterer Schulabschlüsse sein. Alle Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von ihrer Konfession oder Religionszugehörigkeit im gewohnten Klassenverband unterrichtet.