Die Ausbildung zum Fleischer oder zur Flesicherin dauert planmäßig drei Jahre. Sie kann unter Umständen verkürzt werden.
Als Fleischerin oder Fleischer beurteilst, zerlegst und verarbeitest du Schlachttiere zu Wurst, Schinken oder anderen Fleischgerichten.
Beurteilen: Du wählst qualitativ hochwertiges Fleisch aus gesicherter und kontrollierter Herkunft aus.
Zerlegen: Mit speziellem Werkzeug, Maschinen und den richtigen Techniken zerkleinerst du Schlachttiere und bereitest sie zur Weiterverarbeitung oder für den Verkauf vor – mit Sorgfalt und handwerklichem Geschick.
Verarbeiten: Die Herstellung von Fleisch- und Wurstspezialitäten, das Räuchern oder Pökeln oder die Entwicklung und Zubereitung von fertigen Speisen – du kennst dich in allen Bereichen der Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch aus.
Verkaufen: Neben der richtigen Präsentation berätst du deine Kundschaft bei der Wahl des richtigen Produkts, bist kompetente/-r Ansprechpartner/-in bei Fragen zur Herkunft, Inhaltsstoffen oder Zubereitung und verpackst die verkaufte Ware hygienisch und qualitätserhaltend.
Die Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule (1-2 Tage pro Woche) statt.
Ausbildungsinhalte
Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Umsetzen von lebensmittelrechtlichen Vorschriften
Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten
Kontrollieren und Lagern
Kundenorientierung
Beurteilen, Zerlegen und Herrichten von Schlachttierkörpern und -teilen
Herstellen von Koch-, Brüh- und Rohwurst
Herstellen von Pökelware
Herstellen von Hackfleisch
Verpacken
Herstellen von küchenfertigen Erzeugnissen
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht